Geltungsbereich: Diese Bedingungen gelten nur für die direkte Anmietung von Motorrollern und Motorrädern bei BikeHouse. Sie gelten nicht für Autovermietungen. Bei jeder Autobuchung bestätigen wir vor Zahlung oder Übergabe schriftlich die endgültigen fahrzeug- bzw. anbieterspezifischen Unterlagen, die Kaution oder Vorautorisierung, die Regelungen zu Schutz und Haftung, zu Stornierung und Erstattung, zu Lieferung oder Abholung, zur Vermietung mit Fahrer oder ohne Fahrer sowie zum Kraftstoff und den Ablauf bei einem Vorfall.
Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen dieses Mietvertrags zwischen PT BALI BIKE HOUSE (dem "Unternehmen" oder "Vermieter") und dem Mieter (dem "Mieter") sorgfältig durch.
Der Mieter muss einen gültigen Führerschein für das Fahrzeug (indonesische SIM C) oder einen von den indonesischen Behörden für die Nutzung des Fahrzeugs anerkannten internationalen Führerschein besitzen. Der Führerschein muss für die gesamte Mietdauer gültig sein.
Nach indonesischem Recht müssen sowohl der Mieter als auch jeder Mitfahrer beim Fahren des Fahrzeugs jederzeit Helme tragen. Alle Bußgelder oder rechtlichen Folgen aus der Nichteinhaltung liegen ausschließlich in der Verantwortung des Mieters.
Das Unternehmen stellt Helme bereit. Wenn einer der Helme oder zusätzliche Gegenstände verloren gehen oder beschädigt werden, wird dem Mieter der Ersatzwert nach dem Wert eines neuen Gegenstands berechnet.
Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückgegeben werden. Wenn der Mieter die Mietdauer verlängern möchte, muss die Zahlung für die Verlängerung im Voraus erfolgen. Erfolgt keine Vorauszahlung, kann eine zusätzliche Gebühr in Höhe eines vollen Tagesmietsatzes plus 20% des Tagessatzes anfallen.
Das Fahrzeug ist ausschließlich für die Nutzung auf Straßen bestimmt. Das Fahren an Stränden, auf Feldern oder auf jeglichen Offroad-Strecken ist verboten.
Die vollständige Zahlung für die gewählte Mietdauer ist bei Erhalt des Fahrzeugs fällig. Gibt der Mieter das Fahrzeug vor Ablauf der Mietdauer zurück, erfolgt keine Rückerstattung. In bestimmten Fällen kann nach Ermessen des Unternehmens eine teilweise Rückerstattung angeboten werden.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die er am Fahrzeug verursacht. Wird das Fahrzeug aufgrund von Fahrlässigkeit oder Verschulden des Mieters betriebsunfähig, trägt der Mieter die Reparaturkosten. Zusätzlich kann dem Mieter dokumentierter entgangener Mietertrag bis zum Abschluss der Reparaturen berechnet werden, bis zu einem angemessenen Höchstbetrag oder bis das Unternehmen ein vergleichbares Ersatzfahrzeug erhält.
Der Mieter ist vollständig für das Fahrzeug verantwortlich und darf es nicht an Dritte verleihen oder untervermieten. Der Mieter darf keiner anderen Person erlauben, das Fahrzeug zu betreiben, es sei denn, das Unternehmen hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.
Der Mieter muss den äußeren Zustand des Fahrzeugs prüfen, bevor er es in Besitz nimmt. Bereits vorhandene Schäden müssen im Inspektionsformular (beigefügt oder vom Unternehmen bereitgestellt) vermerkt werden, um eine Haftung für diese Schäden am Ende der Miete zu vermeiden.
Der Mieter muss das Fahrzeug in im Wesentlichen demselben Zustand zurückgeben, in dem er es erhalten hat. Schäden, fehlende Teile oder Verlust werden gemäß den dokumentierten Reparatur- oder Ersatzkosten des Unternehmens berechnet.
Der Mieter ist beim Betrieb des Fahrzeugs vollständig für seine eigene Sicherheit, Gesundheit und die Einhaltung der Verkehrsregeln verantwortlich. Im Falle eines Unfalls oder Schadens muss der Mieter das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen und alle relevanten Informationen bereitstellen.
Wenn ein Schaden entsteht, muss der Mieter ihn dem Unternehmen innerhalb von 24 Stunden melden, einschließlich aller relevanten Details (Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Parteien usw.). Unterbleibt dies, kann eine zusätzliche Verwaltungsstrafe von bis zu 50% der Reparaturkosten anfallen, um erhöhtes Risiko und Bearbeitung abzudecken.
Bei einem Vorfall, der zu Schäden oder Verletzungen Dritter führt, trägt der Mieter die volle Verantwortung, sofern dies nicht anderweitig durch Schutz abgedeckt ist (siehe Klausel 14).
Nicht autorisierte Reparaturen sind streng verboten. Wenn der Mieter das Fahrzeug ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens reparieren lässt oder repariert, kann das Unternehmen dem Mieter alle Kosten berechnen, die erforderlich sind, um das Fahrzeug wieder in den Standardzustand zu bringen, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr. In Notfällen (z. B. Reifenpanne) kann der Mieter grundlegende Reparaturen durchführen oder veranlassen, muss das Unternehmen jedoch unverzüglich informieren.
Der Mieter ist für alle Reifenschäden verantwortlich, die durch Einstiche oder Gefahren auf der Straße verursacht werden, und muss die Reparatur- oder Ersatzkosten tragen.
Vor Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter kann eine Sicherheitskaution verlangt werden. Der genaue Kautionsbetrag wird im Mietvertrag oder in der Rechnung angegeben.
Die Mindestmietdauer für Fahrzeuge beträgt drei (3) Tage. Buchungen, die kürzer als dieser Zeitraum sind, können besonderen Bedingungen unterliegen oder abgelehnt werden.
Stornierungsbedingungen.
Vor Mietbeginn: Wenn der Mieter vor Übernahme des Fahrzeugs storniert, kann eine Stornierungsgebühr von bis zu 50% der gesamten Mietkosten anfallen.
Nach Mietbeginn (vorzeitige Rückgabe): Für vorzeitige Rückgaben werden keine Rückerstattungen gewährt.
Ausnahmen: Wenn die geplante Miete weniger als 3 Tage beträgt oder ein spezielles Monatspaket ist, können die Stornierungsbedingungen abweichen und sollten separat mit dem Unternehmen geklärt werden.
Der Mieter muss mindestens 72 Stunden im Voraus einen Antrag stellen und dabei Reisedaten, Route und Kontaktdaten aller begleitenden Personen angeben.
Originaldokumente des Fahrzeugs werden nur gegen eine zusätzliche Sicherheitskaution bereitgestellt.
Die Höhe dieser Kaution wird vom Unternehmen festgelegt.
Der Mieter darf keiner anderen Person erlauben, das Fahrzeug zu fahren oder zu betreiben, es sei denn, dies wurde vom Unternehmen ausdrücklich schriftlich genehmigt.
*Am Ende der Mietdauer muss der Mieter das Fahrzeug persönlich zurückgeben. Andernfalls wird eine Strafe von 1.000.000 IDR fällig.
Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls des Fahrzeugs haftet der Mieter für den fairen Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verlusts (oder 100% des Neuwerts des Fahrzeugs, wenn das Fahrzeug weniger als sechs (6) Monate alt ist). Ist das Fahrzeug älter als sechs (6) Monate, richtet sich die Haftung nach dem durchschnittlichen Preis auf dem Zweitmarkt.
Wenn der Mieter einen Schlüssel verliert (einschließlich smart key/keyless), werden ihm die tatsächlichen Kosten für Ersatz oder Duplizierung berechnet. Die genauen Kosten können je nach Schlüsseltyp und Händlerpreisen variieren.
Wenn die Zulassung des Fahrzeugs oder andere offizielle Dokumente verloren gehen, während sie sich im Besitz des Mieters befinden, erhebt das Unternehmen eine Ersatzgebühr von 850.000 IDR.
Die Betriebszeiten des Unternehmens sind täglich von 10:00 bis 19:00 Uhr. Lieferung und Abholung erfolgen in der Regel zwischen 09:00 und 19:00 Uhr. Jede Lieferung oder Abholung außerhalb dieser Zeiten kann eine zusätzliche Gebühr verursachen. Der Mieter muss den genauen Ort, die Uhrzeit und weitere Details mindestens 24 Stunden im Voraus angeben.
Für Lieferungen oder Abholungen außerhalb des Standardgebiets oder der Betriebszeiten wenden Sie sich im Voraus an das Unternehmen. Je nach Entfernung können zusätzliche Gebühren von ungefähr 150.000-300.000 IDR (einfach) anfallen.
Wenn der Mieter gegen Bedingungen dieses Vertrags verstößt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, das Fahrzeug sofort und ohne Rückerstattung zurückzufordern.
Haftung und höhere Gewalt
Der Mieter erkennt an, dass das Fahren eines Fahrzeugs inhärente Risiken birgt, und stimmt zu, dass das Unternehmen nicht für Verletzungen, Verluste oder Tod haftbar gemacht wird, die aus eigener Fahrlässigkeit des Mieters oder eines Mitfahrers oder aus Verkehrsverstößen entstehen.
Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf Verletzungen oder Schäden, die direkt durch nachgewiesene Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht werden (z. B. durch unterlassene Aufrechterhaltung der grundlegenden Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs).
Das Unternehmen haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Pflichten, die durch Ereignisse außerhalb seiner angemessenen Kontrolle verursacht wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus oder zivile Unruhen.
Das Unternehmen haftet nicht für rechtswidriges Verhalten oder Handlungen des Mieters, die gegen indonesisches Recht verstoßen.
Schutz. Sofern in einer separaten Klausel oder Richtlinie nichts anderes angegeben ist, bietet das Unternehmen im Rahmen dieses Vertrags keinen persönlichen Unfallschutz oder umfassenden Fahrzeugschutz. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Haftung gegenüber Dritten, Personenschäden und Sachschäden, wenn kein externer Schutz besteht. Der Mieter sollte einen vorhandenen Schutz bestätigen oder bei Bedarf eigenständig einen solchen erwerben.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Republik Indonesien. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit zusammenhängen, sollen gütlich beigelegt werden. Wird keine Einigung erzielt, werden Streitigkeiten vor dem zuständigen Gericht in Denpasar, Bali, beigelegt, sofern beide Parteien nicht einer alternativen Streitbeilegung (wie Mediation oder Schiedsverfahren) zustimmen.